BAZ_Jahresbericht 2019

3.4. ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG VON LEHRLINGEN UND „ERPROBUNG“ Berufliche Ausbildungschance für Jugendliche in 10 verschiedenen Berufen In einer 4-tägigen „Erprobung“ können Jugendliche, die eine Lehrstelle suchen, die Berufe Installations- und Gebäudetech- nikerIn, ElektrotechnikerIn, Elektro- und GebäudetechnikerIn, MalerIn und BeschichtungstechnikerIn, TapeziererIn und Deko- rateurIn, MaurerIn und Bautechnische/r ZeichnerIn, Bautechni- sche Assistenz, KFZ-TechnikerIn, Platten- und FliesenlegerIn, SpenglerIn kennenlernen und erste praktische Erfahrungen sammeln. In einem Infoblock werden die Jugendlichen über die jeweiligen Berufsbilder, die konkreten Arbeits- und Tätig- keitsbereiche und beruflichen Anforderungen informiert. Ziel- gruppenadäquat abgestimmte Basistests und berufsspezifisch adaptierte Zusatztests geben einen ersten Eindruck über die fachliche Eignung zum Wunschberuf. In den Praxismodulen werden berufsspezifische Tätigkeiten erprobt und Werkstücke angefertigt. Innerhalb der „Erprobung“ wird eine Einstufung zur Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA 1, ÜBA 2), Verlängerten Lehre (VL) oder Teilqualifizierung (TQ) vorgenommen. Die Zubuchung zur Ausbildung erfolgt am BewerberInnentag aufgrund der Ergebnisse der „Erprobung“ in Hinsicht auf fach- liche und persönliche Eignung. Die Lehrausbildung selbst findet in den Berufen Bautechnische Assistenz, Bautechnische/r ZeichnerIn, Elek- tro- und GebäudetechnikerIn, Installations- und Gebäude- technikerIn, KraftfahrzeugtechnikerIn (Personenkraftwagen), MalerIn und BeschichtungstechnikerIn, MaurerIn, Platten- und FliesenlegerIn, SpenglerInund TapeziererIn und DekorateurIn abhängig von der Berufsgruppe an allen BAZ Standorten statt. Jugendliche mit guter bis durchschnittlicher Leistung in Schule und „Erprobung“ sowie beim AMS vorgemerkte Lehrstellensuchende, die bisher keine Lehrstelle gefunden haben oder die eine betriebliche Lehre abgebrochen haben, ¼ ÜBA 2 Lehrlinge mit sehr guter Leistung in der Schule und „Erpro- bung“, bei denen erkennbar ist, dass sie einer wirtschafts- nahen Ausbildung gewachsen sind und daher das Ziel einer Lehrstellenaufnahme im ersten Jahr erreichen können. ¼ VL (Verlängerte Lehre) Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen sonderpä- dagogischen Förderbedarf hatten oder nach dem Lehrplan der Sonderschule unterrichtet wurden oder über einen ne- gativen Pflichtschulabschluss verfügen bzw. Jugendliche, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsphase oder nach einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein betriebliches Lehrverhältnis davon ausgegangen werden muss, dass für sie in absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle gefunden werden kann. ¼ TQ (Teilqualifizierung) Jugendliche wie bei der überbetrieblichen VL beschrieben, von denen abhängig von ihren Kompetenzen die Berufs- schule besucht wird, oder nicht. Es wird hierbei unterschieden zwischen: ¼ ÜBA1

626 Personen (566 Männer, 60 Frauen) waren 2019 in einer Überbetrieblichen Lehrausbildung im BAZ des BFI Wien:

108 MalerInnen und BeschichtungstechnikerInnen 111 MaurerInnen 92 Elektro- und GebäudetechnikerInnen 194 Installations- und GebäudetechnikerInnen

31 Bautechnische ZeichnerInnen 16 Bautechnische Assistentinnen 12 TapeziererInnen und DekorateurInnen 4 SpenglerInnen 54 KraftfahrzeugtechnikerInnen 4 Platten- und FliesenlegerInnen

100 Jugendliche konnten in eine Lehrstelle am ersten Arbeits- markt vermittelt werden, das sind 16%. 38 Jugendliche haben ihre Lehrabschlussprüfung bestanden.

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Im Jahr 2019 haben 593 Jugendliche eine Erprobung im BAZ des BFI Wien absolviert (523 Burschen und 70 Mädchen).

3 DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN 2019

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