BAZ_Jahresbericht_2021
Im Jahr 2021 bildete das BAZ insgesamt 671 Personen, davon 77 Frauen (11,5 %), im Rahmen der Überbetrieblichen Lehr- ausbildung (ÜBN, Teilqualifizierung und Verlängerte Lehre) aus. ¼ 39 Bautechnische Assistenz (35 Frauen) ¼ 6 Bautechnische/r Zeichner_in (2 Frauen) ¼ 101 Elektro- und Gebäudetechniker_in (2 Frauen) ¼ 145 Hochbauer_in (2 Frauen) ¼ 177 Installations- und Gebäudetechniker_in – Gas- und Sanitärtechnik ¼ 17 Installations- und Gebäudetechniker_in – Heizungstechnik (2 Frauen) ¼ 35 Kraftfahrzeugtechniker_in (2 Frauen) ¼ 122 Maler_in und Beschichtungstechniker_in (26 Frauen) ¼ 7 Platten- und Fliesenleger_in ¼ 5 Spengler_in ¼ 17 Tapezierer_in und Dekorateuer_in (6 Frauen) 458 Jugendliche besuchten die ÜBN 1 und ÜBN 2 (Frauenanteil 14 %), 186 Jugendliche die Verlängerte Lehre (Frauenanteil 7 %) und 27 Jugendliche die Teilqualifizierung (Männeranteil 100 %). An der Erprobung nahmen 586 Jugendliche teil (Frauenanteil 6,3 %).
Die Jugendlichen erhalten Informationen über die jeweiligen Berufsbilder, die konkreten Arbeits- und Tätigkeitsbereiche und die beruflichen Anforderungen. Zielgruppenadäquat abge- stimmte Basistests und berufsspezifisch adaptierte Zusatztests geben einen ersten Eindruck über die fachliche Eignung für den Wunschberuf. In den Praxismodulen werden berufsspezifische Tätigkeiten erprobt und Werkstücke angefertigt. Aufgrund der Ergebnisse in Hinsicht auf fachliche und persön- liche Eignung innerhalb der Erprobung wird eine Einstufung zur Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBN 1, ÜBN 2), Verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung vorgenommen. Die Zubuchung zur Ausbildung erfolgt am Bewerber_innentag aufgrund der Ergeb- nisse der „Erprobung“ in Bezug auf fachliche und persönliche Eignung. Überbetriebliche Ausbildung „ÜBN 1“ Dabei handelt es sich um eine Ausbildung mit einer Ausbil- dungsdauer von maximal 3,5 Jahren für Jugendliche mit guter bis durchschnittlicher Leistung in der Schule und „Erprobung“ bzw. beim AMS vorgemerkte Lehrstellensuchende, die bisher keine Lehrstelle gefunden haben oder die eine betriebliche Lehre abgebrochen haben. Die Ausbildungverträge werden jeweils für ein Lehrjahr ausgestellt. Die Praxis wird im BAZ gelehrt, die Berufsschule wird wöchentlich oder im Block besucht. Während der Ausbildung werden Praktika bei Betrieben im Ausmaß von 4 bis 16 Wochen pro Jahr absolviert. Überbetriebliche Ausbildung „ÜBN 2“ Diese Ausbildung mit Ausbildungsvertrag, der kürzer als die ge- samte Lehrzeit ist, bietet ein Angebot für Lehrlinge mit sehr guter Leistung in der Schule und „Erprobung“, bei denen erkennbar ist, dass sie einer wirtschaftsnahen Ausbildung gewachsen sind und daher das Ziel einer Lehrstellenaufnahme im ersten Jahr errei- chen können. Die Praxis wird hier bei einem Lehrbetrieb erlernt, der Schulbesuch findet wöchentlich oder im Block statt. Das BFI unterstützt die Jugendlichen mit berufsbegleitenden oder auch speziellen Fachthemen. Für diese Ausbildung werden die Ju- gendlichen vom AMS und BFI extra ausgewählt und vorbereitet. Die „Verlängerte Lehre“ ist eine Ausbildung mit Ausbildungsver- trag, der um ein Jahr länger als die normale Lehrzeit ist. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche mit größeren schulischen Lerndefiziten, die mehr Unterstützung benötigen. Die Praxis wird im BAZ gelehrt, die Berufsschule wird wöchent- lich besucht. Zusätzlich gibt es noch Unterstützung durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS). Während der Ausbildung werden Praktika bei Betrieben im Ausmaß von 12 Wochen pro Jahr absolviert. Lehrgang zum Erwerb von Teilqualifikationen „TQU 2“ Dabei handelt es sich um eine Ausbildung für Jugendliche, bei denen ein positiver Lehrabschluss zurzeit als nicht möglich eingeschätzt wird und richtet sich vor allem an Jugendliche mit Lernbehinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Inhalte werden nach den Fähigkeiten der Jugendlichen mit ihr/ ihm in Zusammenarbeit mit BAS, Praxisbetrieb und dem BAZ festgelegt. Die Teilnehmer_innen erlernen die Praxis bei einem Praxisbetrieb und besuchen wöchentlich die Berufsschule. Zu- sätzliche Unterstützung findet durch das BAS und dem Team des BAZ, auch zum Teil im Praxisbetrieb, statt. Verlängerte überbetriebliche Ausbildung „ÜBV 1“ (Verlän- gerte Lehre)
Grafik 13: Gesamtzahl der ÜBA Kursteilnehmer_innen
ÜBN
TQU 2
ÜBV 1
Erprobung
Die Lehrlinge besuchen je nach Lehrplan geblockt oder wö- chentlich die Berufsschule. In unseren bestens ausgerüsteten Werkstätten und Lehrsälen erhalten die Jugendlichen das nö- tige praktische Know-how sowie theoretische Vertiefung. Die Betriebspraxis stellt eine wichtige Ergänzung zur Ausbildung und einen wichtigen Schulterschluss mit der Wirtschaft dar. Sozialpädagogische Berater_innen erkennen und fördern die persönlichen Ressourcen und Kompetenzen der Jugendlichen, um gesellschaftliche Benachteiligungen abzubauen und deren persönliche Weiterentwicklung zu unterstützen. Ausbildungs- begleitende Maßnahmen, wie Lernunterstützung, Workshops zu bildungs- und sozialrelevanten Themen und Hilfe bei der Bewerbungsarbeit sollen den Lernerfolg unserer Jugendlichen fördern und die Erfolgsquote bei den Lehrabschlussprüfungen heben. Im Jahr 2021 konnten 92 Jugendliche in eine Lehrstelle am ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, davon 83 Burschen und 9 Mädchen. 71 Jugendliche (3 Mädchen und 68 Burschen) sind zu einer Lehrabschlussprüfung angetreten, davon haben 84,5 % (2 Mädchen und 58 Burschen) die Prüfung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Erprobung Während der viertägigen Erprobung können Jugendliche, die eine Lehrstelle suchen, ihre Unsicherheiten bezüglich ihrer Be- rufswahl durch eine praktische Erprobung klären. Die Erprobung kann über das AMS oder einen Partnerbetrieb gebucht werden.
2. DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN 2021
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