Förderungen für Weiterbildung für Privatpersonen und Unternehmen

6

FÖRDERUNGEN FÜR PRIVATPERSONEN

SPRACHFÖRDERUNG | WIENER SPRACHGUTSCHEIN

> Sprachgutschein im Wert von 300,– Euro Zielgruppe: MigrantInnen, die in den letzten zwei Jahren nach Österreich gekommen sind.

Sie müssen aufgrund einer Familienzusammenführung mit einem/einer ÖsterreicherIn oder einer/einem Drittstaatsangehörigen in Wien leben und eine Erstniederlassungsbewilligung bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) erhalten haben. > Sprachgutschein im Wert von 150,– Euro Zielgruppe: EWR-Bürgerinnen und -Bürger und deren Familienangehörige mit Drittstaatsbürgerschaft, die von der MA 35 eine Anmeldebescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltskarte erhalten Beantragung: Der Sprachgutschein ist Teil des Wiener Bildungspasses, der beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) beantragt werden kann.

Gültigkeit: 30 Monate nach Ausstellungsdatum Einlösbarkeit: Bei Kurseinschreibung

Nähere Informationen über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe: MA 17 – Integration und Diversität, 1080 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 3 Telefon: +43 1 400 08 15 10 Website: www.integration.wien.at

BUNDESGUTSCHEIN DES ÖSTERREICHISCHEN INTEGRATIONSFONDS

Zielgruppe: Personen, die zum Spracherwerb im Zuge der Integrationsvereinbarung verpflichtet wurden, sozial bedürftig sind und keine Förderung von anderen Organisationen erhalten

Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, maximal 750,– Euro. Je nach Aufenthaltsstatus können auch bis zu 100 % des Kurspreises gefördert werden.

Beantragung des Gutscheins: Im Rahmen eines Beratungsgesprächs am ÖIF-Welcome Desk

Gültigkeit: 18 Monate bis 3 Jahre, je nach Niveaustufe

Einlösbarkeit: Erst nach Erfüllung der Integrationsvereinbarung durch Vorlage einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung

Nähere Informationen über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe: Integrationszentrum Wien, Team Förderungen, Landstraßer Hauptstraße 26, 1030 Wien Telefon: +43 1 715 10 51-250 E-Mail: wien@integrationsfonds.at

BILDUNGSDARLEHEN

Das Bausparkassengesetz sieht vor, dass ein Bauspardarlehen auch für Aus- und Weiterbildung sowie damit verbundene Nebenkosten gewährt werden kann. Flexible Auszahlungs- und Rückzahlungsmodelle und die Fixzinsgarantie im ersten Jahr sowie die Hochzinsabsicherung sind nur einige Vorteile des Bildungsdarlehens bei Wüstenrot: www.wuestenrot.at/de/produkte/finanzieren/bildungsdarlehen.html

BEGABTENFÖRDERUNG

Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Wirtschaftskammer: Unterstützt werden begabte und engagierte LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die an einer fachspezifischen Fortbil- dung teilgenommen haben: www.ifa.or.at

Made with FlippingBook - Online Brochure Maker