Förderfolder-2022-2023

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FÖRDERUNGEN FÜR PRIVATPERSONEN

> Sprachgutschein im Wert von 150,– Euro Zielgruppe: EWR-Bürgerinnen und -Bürger und deren Familienangehörige mit Drittstaatsbürgerschaft, die von der MA 35 eine Anmeldebescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltskarte erhalten. Beantragung: Der Sprachgutschein ist Teil des Wiener Bildungspasses, der beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) beantragt werden kann.

Gültigkeit: 30 Monate nach Ausstellungsdatum Einlösbarkeit: Bei Kurseinschreibung

Nähere Informationen über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe: MA 17 – Integration und Diversität, 1080 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 3 Telefon: +43 1 400 08 15 10 Website: www.integration.wien.at

BUNDESGUTSCHEIN DES ÖSTERREICHISCHEN INTEGRATIONSFONDS

Zielgruppe: Personen, die zum Spracherwerb im Zuge der Integrationsvereinbarung verpflichtet wurden, sozial bedürftig sind und keine Förderung von anderen Organisationen erhalten

Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, maximal 750,– Euro.

Beantragung des Gutscheins: Im Rahmen eines Beratungsgesprächs am ÖIF-Welcome Desk

Gültigkeit: 18 Monate

Einlösbarkeit: Erst nach Erfüllung der ÖIF-INtegrationsprüfung

Nähere Informationen über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe: Integrationszentrum Wien, Team Förderungen, Landstraßer Hauptstraße 26, 1030 Wien Telefon: +43 1 715 10 51-134 E-Mail: integrationsvereinbarung@integrationsfonds.at

BILDUNGSDARLEHEN

Das Bausparkassengesetz sieht vor, dass ein Bauspardarlehen auch für Aus- und Weiterbildung sowie damit verbundene Nebenkosten gewährt werden kann. Flexible Auszahlungs- und Rückzahlungsmodelle und die Fixzinsgarantie im ersten Jahr sowie die Hochzinsabsicherung sind nur einige Vorteile des Bildungsdarlehens bei Wüstenrot: www.wuestenrot.at/de/produkte/finanzieren/bildungsdarlehen.html

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Was viele nicht wissen: Auch Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind für Privatpersonen als Werbungskosten abzugsfähig – wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Welche Aufwendungen absetzbar sind, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministerium Finanzen: www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung

SVS – SICHERHEITSHUNDERTER

Alle bei der SVS unfallversicherten Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberuflichen Personen sowie land- wirtschaftlichen BetriebsführerInnen können den Sicherheitshunderter für die Teilnahme an ausgewählten Kursen und/ oder Praxistrainings bei den SVS-Sicherheitspartnern ab 01.01.2021 sofort nach Zahlung der Rechnung online beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Telefon: +43 50 808 808 Website: +43 50 808 808 www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.862538&portal=svsportal

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