Infofolder-1Halbjahr-2021
35 SERVICE
> Sprachgutschein im Wert von 150,– Euro Zielgruppe: EWR-Bürgerinnen und -Bürger und deren Familienangehörige mit Drittstaatsbürgerschaft, die von der MA 35 eine Anmeldebescheinigung beziehungsweise eine Aufenthaltskarte erhalten Beantragung: Der Sprachgutschein ist Teil des Wiener Bildungspasses, der beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) beantragt werden kann.
Gültigkeit: 30 Monate nach Ausstellungsdatum Einlösbarkeit: Bei Kurseinschreibung
Nähere Informationen über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe: MA 17 – Integration und Diversität 1080 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: +43 1 400 08 15 10 Website: www.integration.wien.at
BUNDESGUTSCHEIN DES ÖSTERREICHISCHEN INTEGRATIONSFONDS
Zielgruppe: Personen, die zum Spracherwerb im Zuge der Integrationsvereinbarung verpflichtet wurden, sozial bedürftig sind und keine Förderung von anderen Organisationen erhalten
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, maximal 750,– Euro. Je nach Aufenthaltsstatus können auch bis zu 100 % des Kurspreises gefördert werden.
Beantragung des Gutscheins: Im Rahmen eines Beratungsgesprächs am ÖIF-Welcome Desk
Gültigkeit: 18 Monate bis 3 Jahre, je nach Niveaustufe
Einlösbarkeit: Erst nach Erfüllung der Integrationsvereinbarung durch Vorlage einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung
Nähere Informationen über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe: Integrationszentrum Wien, Team Förderungen Landstraßer Hauptstraße 26, 1030 Wien
Telefon: +43 1 715 10 51-250 E-Mail: wien@integrationsfonds.at
BILDUNGSDARLEHEN
Das Bausparkassengesetz sieht vor, dass ein Bauspardarlehen auch für Aus- und Weiterbildung sowie damit verbundene Nebenkosten gewährt werden kann. Flexible Auszahlungs- und Rückzahlungsmodelle und die Fixzinsgarantie im ersten Jahr sowie die Hochzinsabsicherung sind nur einige Vorteile des Bildungsdarlehens bei Wüstenrot: www.wuestenrot.at/de/produkte/finanzieren/bildungsdarlehen.html
HAFTUNGSAUSSCHUSS: Alle Angaben zu Förderungen und Ermäßigungen sind Kurzinformationen und unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie bitte daher auch persönlich mit den Förderstellen Kontakt auf, um Details, die aktuelle Fassung und individuelle Auskünfte zu erhalten.
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