Infofolder Sommer/Herbst 2019

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SERVICE

SOZIAL- UND WEITERBILDUNGSFONDS (SWF)

Die Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds für Unternehmen gelten für gewerbliche ArbeitskräfteüberlasserInnen, die ZeitarbeitnehmerInnen an Dritte überlassen. Mit dieser Fördermaßnahme können die Kurs- sowie Lohnkosten vollständig gefördert werden. Auf die Leistungen des SWF besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Unter www.swf-akue.at/index.php/weiterbildungen finden Sie alle Kurse, die gefördert werden können.

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