Lehrlingsfolder
14 TRANSPORT/LOGISTIK
TRANSPORT/ LOGISTIK
HubstaplerfahrerIn
Der sogenannte „Staplerschein“, der „Fachkenntnisnachweis – § 6 Z 2 FK-V Führen von Hubstaplern“ dient als Ergänzung zur fachspezifischen Ausbildung. Der Lehrgang untergliedert sich in einen Theorie- und Praxisblock, um sehr zielgerichtet auf die Prüfung vorzubereiten. Ergänzend muss festgehalten werden, dass trotz des Vorliegens des Fachkenntnisnachweises das tatsächliche Führen eines Hubstaplers durch Lehrlinge einen entsprechenden Bescheid an das Unternehmen gemäß § 8 Abs. 1 KJBG-VO erfordert.
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