Tourismus, Hotellerie und Gastronomie 2020/2021

28 Hotellerie

SAUNA- UND BADEWART(IN) FÜR KLEINANLAGEN

LEHRGANG INKLUSIVE HYGIENEBEAUFTRAGTE(R) (GEMÄSS § 14 ABS. 1 BHYGG)

´ Als Sauna- und BadewartIn steht Ihnen der Weg zum/zur BademeisterIn bzw. BetriebsleiterIn des Bades offen. QUALIFIKATION Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das BFI Wien Zeugnis und dokumentieren dadurch offiziell Ihr Können. VORAUSSETZUNGEN ´ Mindestalter 18 Jahre ´ Kopie des Reisepasses ´ Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Stunden, nicht länger als 5 Jahre zurückliegend – Anmeldung nur gegen Nachweis möglich!) TEILNEHMER(INNEN)KREIS Personen, die als Sauna- und BadewartIn in Tourismuszentren, privaten oder öffentlichen Wellnessbereichen, Hotels, Fitnesseinrichtungen und Badeanlagen arbeiten möchten TAGESKURSE Kursnummer Datum Wochentag und Uhrzeit Dauer 20BTDG0066 19.10.–22.10.2020 Mo-Mi 08:30–16:00; Do 08:30–13:20 29 UE 20BTDG0067 22.03.–25.03.2021 Mo-Mi 08:30–16:00; Do 08:30–13:20 29 UE ORT: BFI Wien, 1030, Alfred-Dallinger-Platz 1/U3 Schlachthausgasse PREIS: € 480,– inkl. USt. PREIS : € 360,– inkl. USt., Detailinformationen S. 7 ´ Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Stunden, nicht länger als 5 Jahre zurückliegend – Anmeldung nur gegen Nachweis möglich) ´ Absolvierung des Lehrgangs Sauna- und BadewartIn/Hygienebeauftragte/r gemäß § 14 Abs.1 des Bäderhygienegesetzes für Kleinanlagen TEILNEHMER(INNEN)KREIS Personen, die als Sauna- und BadewartIn in Tourismuszentren, privaten oder öffentlichen Wellnessbereichen, Hotels, Fitnesseinrichtungen und Badeanlagen arbeiten möchten TAGESKURS Kursnummer Datum Wochentag und Uhrzeit Dauer ORT: BFI Wien, 1030, Alfred-Dallinger-Platz 1/U3 Schlachthausgasse PREIS: € 370,– inkl. USt. PREIS : € 250,– inkl. USt., Detailinformationen S. 7 BITTE BEACHTEN SIE Diese Aufschulung ist nur in Kombination mit dem Lehrgang „Sauna- und BadewartIn/Hygienebeauftragte/r gemäß § 14 Abs. 1 des Bäderhygienegesetzes für Kleinanlagen“ buchbar. 20BTDG0068 25.03.–27.03.2021 Do 13:30–16:50; Fr 08:30–16:00; Sa 08:30–12:20 16 UE

Die Errichtung und der Betrieb von Schwimmbadanlagen sind mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Die Lebensdauer von Becken und technischen Anlagen in Bädern ist stark von der Qualität der Betriebsführung abhängig. Als Hygienebeauftragte/r achten Sie auf die erforderliche Sauberkeit, überwachen die Wasserqualität und sorgen für die Sicherheit der Badegäste. Diese Anforderungen können nur durch qualifizierte MitarbeiterInnen erfüllt werden. Damit sind sowohl die Zufriedenheit der KundInnen als auch die Wertsicherung der Infrastruktur gewährleistet. Mit diesem Kurzlehrgang, angepasst an die ÖNORM S1150:2013, erlangen Sie die notwendigen Kenntnisse für die verantwortungsvolle Aufgabe als Sauna- und BadewartIn für Kleinbecken sowie als Hygienebeauftragte/r gemäß § 14 Abs. 1 des Bäderhygienegesetzes. Kleinanlagen verfügen über Becken unter 130 m². INHALT ´ Technische und chemisch-physikalische Grundlagen der Wasseraufbereitung ´ Reinigung und Desinfektion ´ Sauna und Nebenanlagen ´ Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsaspekte NUTZEN UND KARRIEREMÖGLICHKEIT ´ Sie verfügen über die notwendigen technischen und sicherheitstechnischen Kompetenzen, um in einer Badeanlage den reibungslosen Ablauf des Badebetriebs häufig alleinverantwortlich zu garantieren. ´ Sie erwerben die Kenntnisse für die/den „Hygienebeauftragte/n“ im Sinne des § 14 Abs. 1 des Bäderhygienegesetzes. ´ Eigenschaften des Wassers ´ Badeanlagen-Grundlagen ´ Bäderhygiene und hygienische Betriebsführung Mit dieser Aufschulung erlangen Sie die notwendigen Kenntnisse für die verantwortungsvolle Aufgabe als Sauna- und BadewartIn für Großanlagen. Diese verfügen über Becken von mehr als 130 m². INHALT ´ Eigenschaften des Wassers – Beckenbäder ´ Grundlagen der Betriebsführung ´ Grundlagen der Kommunikation ´ Grundlagen des Beschwerdemanagements ´ Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsaspekte laut ÖNORM S 1150:2013 NUTZEN UND KARRIEREMÖGLICHKEIT Als Sauna- und BadewartIn steht Ihnen der Weg zum/zur BademeisterIn bzw. BetriebsleiterIn des Bades offen. QUALIFIKATION Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das BFI Wien Zeugnis und dokumentieren dadurch offiziell Ihr Können. VORAUSSETZUNGEN LEHRGANG GEMÄSS § 14 ABS. 1 DES BÄDERHYGIENEGESETZES

SAUNA- UND BADEWART(IN) FÜR GROSSANLAGEN

´ Mindestalter 18 Jahre ´ Kopie des Reisepasses ´ Helferschein

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